Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen gelten für Speisen und Getränkelieferungen und sonstige Leistungen einer Veranstaltung, sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen in den media docks Lübeck zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Die Buchung einer Räumlichkeit erfolgt ausschließlich über die media docks Lübeck selbst. Die gastronomische und veranstaltungstechnische Ausstattung erfolgt über das The Newport Restaurant & Catering. Der Veranstalter akzeptiert diese Bedingungen, sowie die AGB von The Newport Restaurant & Catering und unterwirft sich der Hausordnung, sowie den geltenden AGB der media docks Lübeck, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

I. Zustandekommen des Vertrages

Die Reservierungen von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung, oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, durch die Bereitstellung durch das The Newport Restaurant & Catering und oder der media docks Lübeck für beide Seiten verbindlich. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Buchung von Veranstaltungsräumen ausschließlich durch die media docks Lübeck erfolgt.

Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst, oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusage der media docks Lübeck. Das The Newport Restaurant & Catering kann vom Kunden oder vom Dritten eine Vorauszahlung in Höhe von 60–100 % des Gesamtvolumens verlangen.

Das The Newport Restaurant & Catering haftet aufgrund der vorliegenden AGB für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Newport Restaurant & Catering zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet das The Newport Restaurant & Catering rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. AGB des Kunden / Veranstalters werden nicht anerkannt.

II. Garantie der teilnehmenden Personen

Der Veranstalter hat dem The Newport Restaurant & Catering die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Sie bedarf der Zustimmung des The Newport Restaurant & Catering.

Eine Abweichung der Teilnehmerzahl von maximal 5 % unter der vereinbarten Anzahl wird vom The Newport Restaurant & Catering bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das The Newport Restaurant & Catering berechtigt die vereinbarten Preise neu festzusetzen, es sei denn, dass berechtigte Gründe des Veranstalters dem entgegenstehen. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des The Newport Restaurant & Catering die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Newport Restaurant & Catering zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das The Newport Restaurant & Catering trifft ein Verschulden.

III. Stornierungen, Abbestellungen durch den Kunden

Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für die gesamte Leistung, wonach das The Newport Restaurant & Catering berechtigt ist die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform erfolgen und bedarf ebenfalls der schriftlichen Rückbestätigung des The Newport Restaurant & Catering. Erfolgt dies nicht, so ist der Veranstalter, wenn er vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dem The Newport Restaurant & Catering die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht im Falle des Leistungsverzugs des The Newport Restaurant & Catering oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Besteht zwischen den Parteien eine schriftliche Vereinbarung über ein Rücktrittsrecht, so kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadenersatzansprüche des The Newport Restaurant & Catering auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, sollte der Veranstalter nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktrittsandspruch gegenüber dem The Newport Restaurant & Catering schriftlich erklärt haben.

Dem The Newport Restaurant & Catering steht es frei, für den entstandenen Schaden dem Kunden gegenüber ein entsprechendes Schadensgesuch einzureichen.

Tritt der Veranstalter zwischen der 16. und der 1.Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, dann ist er verpflichtet 35 % des zu erwartenden Mindestspeisen- & Getränkeumsatzes zu tragen.

Wird die Veranstaltung nach den im vorigen Absatz bezeichneten Zeitpunkten, aber mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert, so hat der Veranstalter 70 % des Speisen & Getränkeumsatzes zu tragen. Bei einem vereinbarten Catering verpflichtet sich der Veranstalter 85% der Vereinbarung x der gebuchten Teilnehmerzahl zu tragen.

Wenn die Veranstaltung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert wird, so muss der Veranstalter den Speise & Getränkeumsatz zu 100 % tragen. Bei einem vereinbarten Catering verpflichtet sich der Kunde, 100% der Vereinbarung x der gebuchten Teilnehmerzahl zu tragen.

Die Berechnung des Speisen & Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarte Leistung x Mindestpersonenzahl. War die Leistung noch nicht konkret festgelegt, so gilt: Vereinbarter Mindestpreis x Mindestpersonenzahl. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens auf Seiten des The Newport Restaurant & Catering zu erbringen. Stornierungskosten für bestellte technische oder sonstige Leistungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann. In diesem Fall hat der Kunde den vollen Preis zu tragen.

IV. Stornierung/Kündigung durch das The Newport Restaurant & Catering

Das The Newport Restaurant & Catering ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom The Newport Restaurant & Catering gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet wurde oder die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde. Ferner ist das The Newport Restaurant & Catering berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet oder der Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährdet ist. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt.

Im Falle des berechtigten Rücktritts durch das The Newport Restaurant & Catering ist der Veranstalter nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem The Newport Restaurant & Catering unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhalts oder Charakters geeignet ist öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des The Newport Restaurant & Catering zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

V. Wertsachenhaftung

Eingebrachte oder angelieferte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Das The Newport Restaurant & Catering übernimmt für Verluste oder Beschädigungen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des The Newport Restaurant & Catering. Der Veranstalter haftet für Verluste oder Beschädigungen die durch ihn, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Hat der Veranstalter Gegenstände gemietet oder zur Verfügung gestellt bekommen, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis für die beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde. Auf Verlangen des The Newport Restaurant & Catering hat der Veranstalter den Abschluss geeigneter Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.

Um Beschädigungen zu vermeiden, ist das Anbringen oder Aufstellen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des The Newport Restaurant & Catering gestattet. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den Feuer-polizeilichen Anforderungen entspricht.

Bestellt das The Newport Restaurant & Catering für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Leistungen von Dritten, so handelt das The Newport Restaurant & Catering im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das The Newport Restaurant & Catering von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen frei. Das The Newport Restaurant & Catering haftet nicht für Unfälle jeder Art während Veranstaltungen, es sein denn, das The Newport Restaurant & Catering handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

VI. Veranstaltungsbedingungen

Ohne schriftliche Genehmigung des The Newport Restaurant & Catering dürfen keine Speisen und/ oder Getränke zur Konsumierung eingebracht werden. Das The Newport Restaurant & Catering behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.

VII. Benutzung des Namens The Newport Restaurant & Catering

Zeitungsanzeigen und Veröffentlichungen, die eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf gebuchte Veranstaltungen enthalten, sowie sonstige Werbemaßnahmen bedürfen grundsätzlich vorheriger Zustimmung des The Newport Restaurant & Catering. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das The Newport Restaurant & Catering das Recht die Veranstaltung abzusagen.

Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie für das vom Veranstalter gewünschte Mobiliar, soweit in den Veranstaltungsräumen vorhanden. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten.

VIII Zusätzliche Bestellungen

Während des Veranstaltungszeitraums bestellte Leistungen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

IX. Optionen für Veranstaltungstermine

Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das The Newport Restaurant & Catering behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Option die Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

X. Termine

The Newport Restaurant & Catering sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten.

XI. Entsorgung von Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.), das von Veranstaltern für Konferenzen, Ausstellungen, Präsentationen etc. angeliefert wird, muss vom Veranstalter selbst entsorgt oder mitgenommen werden. Sollte der Veranstalter das The Newport Restaurant & Catering mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial betrauen, werden dem Veranstalter die entstandenen Kosten Rechnung gestellt.

XII. Musikveranstaltungen

Veranstaltungen mit DJ oder Live-Musik, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte | www.gema.de) unterliegen, sind ordnungsgemäß durch Sie als Veranstalter bei den zuständigen Stellen anzumelden. Dazu zählen z. B. Firmen-Events. Genaue Auskunft erhalten Sie bei der GEMA.
Sind für die Durchführung Ihrer Veranstaltung behördliche Erlaubnisse, Konzessionen, Genehmigungen oder Ähnliches nötig, müssen diese Ihrerseits auf eigene Kosten, auf eigene Rechnung und in eigenem Namen eingeholt werden. Gleiches gilt für die notwendige Abführung öffentlicher Beiträge, Steuern, Gebühren wie z. B. GEMA, KSK oder Vergnügungssteuer. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Veranstalters. Die trendbroker GmbH für ihr The Newport Restaurant & Marina haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Zuschläge oder Gebühren.

XIII. Besichtigungsrecht

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

XIV. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

XV. Leistungen und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld. Eine gesetzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter ist verpflichtet, von ihm in Anspruch genommene Leistungen des The Newport Restaurant & Catering zum vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Durchführung der Veranstaltung 365 Tage, so behält sich The Newport Restaurant & Catering das das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen können ebenfalls vom The Newport Restaurant & Catering vorgenommen werden, wenn der Veranstalter nachträglich Änderungen der Leistung des The Newport Restaurant & Catering wünscht und das The Newport Restaurant & Catering zustimmt.

Die Rechnungen des The Newport Restaurant & Catering sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Vorauszahlungen sind zur Sicherstellung der Räumlichkeiten notwendig. Höhe und Zeitpunkt hängen von der Art der Veranstaltung ab. Die Erstattung bestellter aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

XVI. Gerichtsstand

Sofern der Veranstalter Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder im Inland allgemeinen Gerichtsstand hat, wird als Gerichtsstand Lübeck in Schleswig Holstein vereinbart.

 

trendbroker GmbH
The Newport Restaurant & Catering
Geschäftsführer Ralf Schulte
Stand Februar 2017